Bisherige Tickets können weiter genutzt werden




Für Nutzer von BahnCard, Verbundfahrkarten, DB-Tickets inklusive JobTickets und Abos werden sich auch nach unserer Betriebsaufnahme im Jahr 2019 bezüglich der Gültigkeit voraussichtlich keine Veränderungen ergeben, die von Ihnen derzeit genutzten Fahrscheine/Fahrscheinkombinationen bleiben für Sie gültig.

Eine Ausnahme besteht bei DB JobTickets M und weiteren Mitarbeiter-Tickets der Deutschen Bahn. Nutzer dieser Tickets wenden sich bitte zur Klärung direkt an uns.
Bitte per Mail an:  service@gabw-bahn.de

 

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Kontakt

Go-Ahead Baden-Württemberg GmbH

Daniela Birnbaum, Pressesprecherin (Ansprechpartnerin für Medienanfragen)