Ersatzfahrpläne bis einschließlich 19. Juli




Wir rechnen damit, ab 20. Juli den Regelfahrplan entsprechend den gedruckten Faltfahrplänen fahren zu können.

Sie finden die bis einschließlich 19. Juli geltenden Ersatzfahrpläne auf unserer Website www.go-ahead-bw.de/unterwegs-mit-go-ahead/fahrplaene.html sowie in den Onlineauskünften.
Einschränkungen für Rollstuhlfahrer und Fahrradmitnahme:
Wir bedauern sehr, dass der Schienenersatzverkehr für unsere Fahrgäste mit zusätzlichen Einschränkungen verbunden ist. Bei der kurzfristigen Planung von Ersatzverkehren sind wir auf die Verfügbarkeit von Bussen bei den Busunternehmen angewiesen. In diesem Fall konnten uns hauptsächlich nur Reisebusse bereitgestellt werden, in welchen die Mitnahme von Rollstühlen und Fahrrädern leider nicht möglich ist. Fahrgäste im Rollstuhl dürfen in diesen Fällen ein Taxi benutzen, die Kosten können Sie direkt über die Go-Ahead-Servicecenter mit Originalbeleg zur Rückerstattung einreichen. Einige Busse sind Niederflurbusse, in diesen ist der Einstieg mit Rollstühlen möglich.




Kontakt

Go-Ahead Baden-Württemberg GmbH

Daniela Birnbaum, Pressesprecherin (Ansprechpartnerin für Medienanfragen)