Fahrgastentschädigung für Pendler auch für Jagsttalbahn (25.06.2020)




25.06.2020: Fahrgastentschädigung auch auf der Jagsttalbahn / 17.06.2020: Pressemitteilung des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg. Minister Hermann: Für schlechte Qualität wird Verantwortung übernommen / Zuverlässiger Regionalverkehr ist für Mobilitätswende wichtiger denn je.

Fahrgastentschädigung auch auf der Jagsttalbahn / Update 25.06.2020

Pressemitteilung des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg vom 25.06.2020

Fahrgastentschädigung auch auf der Jagsttalbahn
Fahrgäste auf der Strecke Aalen – Crailsheim erhalten einen Monatsbeitrag erstattet

Auch Inhaber von Dauerkarten auf der Bahnstrecke zwischen Aalen und Crailsheim (Jagsttalbahn) erhalten jetzt eine Entschädigung. Auf diesem Streckenabschnitt wurden bei Betriebsbeginn von Go-Ahead im Juni 2019 die Leistungen noch per Bus als Schienenersatzverkehr erbracht. Seit vergangener Woche können Stammkunden im regionalen Schienenverkehr in Baden-Württemberg für jetzt insgesamt elf Strecken den Antrag auf eine einmalige Entschädigung für einen Monatsbeitrag stellen.

Diese Teilstrecke des Netzes von Go-Ahead wurde versehentlich nicht in der ursprünglichen Streckenauswahl berücksichtigt. Es wurde nur die Remstalbahn aufgenommen, obwohl auch für das Jagsttal anhand objektiver Kriterien zu schlechte Werte bei Pünktlichkeit und Zugausfällen ermittelt wurden. Da Pendlerinnen und Pendler durch die Schlechtleistungen und den Schienenersatzverkehr Unannehmlichkeiten in Kauf nehmen mussten, bedanken sich das Verkehrsministerium und Go-Ahead mit der Ausweitung der Entschädigungsaktion auch bei diesen Fahrgästen für ihre Treue.

Den Antrag auf Rückzahlung eines Monatsbeitrages können die Kundinnen und Kunden über die bwegt-Webseite des Landes www.bwegt.de/entschaedigung stellen. Bwegt nutzt für die Abwicklung der Zahlungen und für die Kundenkommunikation die Dienstleister DB Regio und DB Dialog. Fahrgäste, die bereits einen Entschädigungs-antrag gestellt haben, der auch die Strecke Aalen-Crailsheim betrifft, müssen keinen neuen Antrag stellen. Der Entschädigungsbetrag wird, wenn der Antrag korrekt gestellt wurde, direkt überwiesen.
Auf der bwegt-Webseite werden alle Fragen zur Entschädigung über FAQs beantwortet, eine telefonische Kundenhotline steht darüber hinaus für weitere Fragen zur Verfügung.  

Entschädigt werden Fahrgäste, die von Schlechtleistungen im regionalen Bahnverkehr zwischen Juli 2019 und Januar 2020 betroffen waren und eine Monats- oder Jahreskarte, ein Abonnement, eine Zeitkarte des DB-Fernverkehrs oder eine Bahncard 100 besaßen.

Pressemitteilung des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg, Stand 17.06.2020

Ab 17. Juni können Stammkunden im regionalen Schienenverkehr in Baden-Württemberg für zehn Strecken den Antrag auf eine einmalige Entschädigung für einen Monatsbeitrag stellen. Damit bedanken sich die beteiligten Eisenbahnunternehmen und das Verkehrsministerium auch bei den Pendlerinnen und Pendlern, dass sie auf den betroffenen Verbindungen trotz schlechter Leistungen der Bahn treu geblieben sind. „Das war keine Werbung für die Schiene und ich verstehe gut, dass viele sich gerade im letzten Jahr über verspätete und ausgefallene Züge geärgert haben. Das ging mir nicht anders. Die Unternehmen zeigen mit dieser Kunden-Aktion, dass sie dafür Verantwortung übernehmen, wenn der Betrieb dauerhaft nicht gut gelaufen ist. „Das Land finanziert im Interesse einer nachhaltigen Mobilität aus Pönalen einen Teil der Entschädigung mit“, stellt der baden-württembergische Verkehrsminister Winfried Hermann klar. „Die Pünktlichkeitsquoten haben sich während der letzten Monate auch auf den Problemstrecken stark verbessert. Nur durch diese Zuverlässigkeit bekommen wir die Mobilitätswende hin. Sie ist gerade jetzt wichtiger denn je“.

Den Antrag auf Rückzahlung eines Monatsbeitrages, einer Zeitkarte oder einer Abo-Rate können die Kunden über die bwegt-Webseite des Landes www.bwegt.de/entschaedigung stellen. bwegt nutzt für die Abwicklung der Zahlungen und für die Kundenkommunikation die Dienstleister DB Regio und DB Dialog. Auf der bwegt-Webseite werden alle Fragen zur Entschädigung über FAQs beantwortet, eine telefonische Kundenhotline steht darüber hinaus für weitere Fragen zur Verfügung.  

„Wir wollen es den Kundinnen und Kunden so einfach wie möglich machen. Darum bedanke ich mich bei unseren Dienstleistern der DB, aber auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Nahverkehrsgesellschaft und des Ministeriums, die in den letzten Monaten den Prozess für eine solche komplexe Aktion aufgesetzt haben. Ziel ist, unbürokratisch zu entschädigen.“

Anhand objektiver Kriterien, insbesondere Pünktlichkeit und Zugausfallquoten hatte das Verkehrsministerium entschieden, dass auf diesen zehn Strecken außerhalb des Gebiets der Stuttgarter S-Bahn die Pendlerinnen und Pendler entschädigt werden:

•    Stuttgart – Pforzheim – Karlsruhe (IRE)
•    Stuttgart – Mühlacker – Pforzheim/Bruchsal (RB)
•    Stuttgart – Heilbronn – Würzburg
•    Stuttgart – Ulm
•    Stuttgart – Tübingen
•    Stuttgart – Schwäbisch Gmünd – Aalen
•    Breisach/Endingen – Freiburg – Donaueschingen/Seebrugg
•    Metzingen – Bad Urach
•    Pforzheim – Horb
•    Sigmaringen – Aulendorf

Entschädigt werden Fahrgäste, die von Schlechtleistungen im regionalen Bahnverkehr zwischen Juli 2019 und Januar 2020 betroffen waren.

Eisenbahnunternehmen müssen generell Strafzahlungen, sogenannte Pönale, an das Land entrichten, wenn ihre Züge schlechte Pünktlichkeitswerte aufweisen. Diese Zahlungen werden in das Schienensystem reinvestiert. Die Entschädigungsaktion ist darüber hinaus eine einmalige Erstattung an die Bahnkundinnen und -kunden.




Kontakt

Go-Ahead Baden-Württemberg GmbH

Daniela Birnbaum, Pressesprecherin (Ansprechpartnerin für Medienanfragen)