Landesregierungen in Baden-Württemberg und Bayern beschließen Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung




Die Staatsministerien in Baden-Württemberg und Bayern haben bekannt gegeben, dass sich auf eine Pflicht zum Tragen von sogenannten „Alltagsmasken“ beim Einkaufen und im öffentlichen Personenverkehr ab 27. April verständigt wurde. Außerdem soll die Notfallbetreuung für Kinder ausgebaut werden.

„Eine Bedeckung von Mund und Nase kann helfen, die Verbreitung des Virus zu bremsen. Wenn alle eine Alltagsmaske tragen, schützen wir uns gegenseitig und helfen mit, die Verbreitung des Virus weiter zu verlangsamen und somit Menschenleben zu retten. Deshalb hat die Landesregierung heute eine Maskenpflicht beschlossen, die ab 27. April gelten soll“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann am Dienstag, 21. April 2020, im Anschluss an die Sitzung des Ministerrats. An der heutigen Sitzung hatte auch der Präsident des Robert-Koch-Instituts, Prof. Dr. Lothar H. Wieler, teilgenommen.

In der vergangenen Woche hatten sich die Ministerpräsidenten und die Kanzlerin bereits darauf verständigt, den Bürgern das Tragen von sogenannten Alltagsmasken in der Öffentlichkeit dringend zu empfehlen.

Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung beim Einkaufen und im öffentlichen Personenverkehr

„Konkret heißt das: wir alle sind ab kommendem Montag verpflichtet, beim Einkaufen und in öffentlichen Verkehrsmitteln Mund und Nase zu bedecken“, so Kretschmann. Damit sei ausdrücklich kein medizinischer Mundschutz gemeint, es genüge ein Schal, Tuch oder eine selbst gemachte oder gekaufte Stoffmaske.  „In diesen Zeiten ist das Tragen einer Alltagsmaske ein Symbol der Verantwortung; es zeigt, dass wir aufeinander Acht geben und alles tun, um die Folgen der Corona-Pandemie einzudämmen“, betonte Kretschmann. 

Auf der Webseite der Landesregierung finden sich Anleitungen, wie eine Alltagsmaske hergestellt werden kann: https://stm.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/meldung/pid/auch-einfache-masken-helfen/

 

Auch das Bayerische Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr hat den Vollzug des Infektionsschutzgesetzes und die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im ÖPNV angeordnet.

Der Ministerrat hat in seiner Sitzung am 21. April 2020 die Änderung der Zweiten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschlossen. Ab dem 27. April 2020 haben bayernweit „Personen ab dem 7. Lebensjahr bei der Nutzung von Verkehrsmitteln des ÖPNV und der dazugehörenden Einrichtungen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen“. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Fahrgäste, die gegen diese Verpflichtung verstoßen, nicht mehr in öffentlichen Nahverkehrsmitteln befördert werden.

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Daniela Birnbaum, Pressesprecherin (Ansprechpartnerin für Medienanfragen)