Zwischenfazit zu 3G-Kontrollen im Zugverkehr




Seit rund zwei Monaten gilt neben der Maskenpflicht auch die 3G-Regel in öffentlichen Verkehrsmitteln. Mitfahren darf demnach, wer geimpft, genesen oder getestet ist. Die allermeisten Fahrgäste sind gut informiert und halten sich daran.

Um die 3G-Regeln täglich stichprobenartig zu überprüfen, werden auf den fünf Go-Ahead-Strecken in Baden-Württemberg zehn zusätzliche Security-Mitarbeiter eines externen Dienstleisters eingesetzt.

In zwei Monaten wurden rund 77.000 Fahrgäste gebeten, ihren 3G-Nachweis vorzulegen. Die Quote der festgestellten Verstöße gegen die 3G-Nachweispflicht liegt bei 2,15 Prozent. Bei 1,61 Prozent der kontrollierten Fahrgäste wurde eine Verwarnung wegen Verstoßes gegen die Maskentragepflicht ausgesprochen.

Go-Ahead erkennt weiterhin eine sehr hohe Akzeptanz und Wertschätzung der Fahrgäste für die Durchführung der 3G-Kontrollen. Problematische Zwischenfälle während der Kontrollen kommen nur vereinzelt vor –  dann sind sie jedoch sehr zeitintensiv.

Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg zieht in einer Pressemitteilung vom 13.02.2022 eine positive Bilanz zu den 3G-Kontrollen im Schienenpersonennahverkehr in Baden-Württemberg.




Kontakt

Go-Ahead Baden-Württemberg GmbH

Daniela Birnbaum, Pressesprecherin (Ansprechpartnerin für Medienanfragen)